Soll die Rückstellung für uneinbringliche Forderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden? Und sollte der gleiche Rückstellungsbetrag für uneinbringliche Forderungen in der Bilanz des Folgejahres ausgewiesen werden?

2 Antworten


  • Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen sind ein Versuch , alle erwarteten Verluste durch die schlechten Schulden verursacht zu antizipieren und ein Konto zu Rekordverlust zu machen , die in dem folgenden Jahr.Die Haupteingang für Rückstellung für uneinbringliche Forderungen geschätzt wird , ist
    Debit Gewinn- und Verlustrechnung
    Kreditrückstellung für Forderungsausfälle.
     Die Buchung betrifft also die Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Auch hier muss ich Tweety zustimmen. Ich habe letztes Jahr eine Kreditschuldnerberatung durchlaufen und sie haben auch angegeben, dass der Eintrag den Gewinn / Verlust beinhaltet.

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