Bei der Gründung einer Personengesellschaft wird das Konto der Gesellschafter in die Bilanz aufgenommen und der Nettogewinn wird wie beim Einzelunternehmen berechnet, jedoch wird er auf die Gesellschafter aufgeteilt. Auch das Eigenkapital wird zwischen den Gesellschaftern zwischen Kapital und Kontokorrent aufgeteilt. Um eine Partnerschaft, eine Mitteilung zu lösen wird von einem Partner und die Auswirkungen der Vereinbarung gegeben haben im Auge behalten werden nach dem Partnerschaftsgesetz 1890.
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