''Probesaldo ist kein schlüssiger Beweis für die Richtigkeit der Rechnungsbücher.'' Erklären Sie diese Erklärung und erklären Sie die Fehler, die trotz der Vereinbarung des Probesaldos nicht offengelegt werden?

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  • Eine Probebilanz kann nicht vollständig als Beweis für die Richtigkeit bezeichnet werden, dies liegt im Wesentlichen an folgenden Fehlern:-Fehler des vollständigen Auslassens-wenn ein Eintrag in den Journalen vollständig weggelassen wird, wird die Probebilanz keine Abweichung aufweisen.-Fehler der Provision - wenn ein Konto belastet statt gutgeschrieben wird und dann das andere Konto, das die Doppelbuchung vervollständigt, gutgeschrieben statt belastet wird, dann wird die Abweichung nicht bemerkt.

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