Müssen Sie Arbeitslosigkeit zurückzahlen?

3 Antworten


  • Nein, solange Sie rechtmäßig arbeitslos waren. Wenn Sie tatsächlich erwerbstätig sind und Arbeitslosigkeit sammeln und der Staat davon erfährt, müssen Sie diese zuzüglich einer Geldstrafe zurückzahlen.
  • Im Mai 2008 wurde mir gekündigt, ich habe mich arbeitslos gemeldet und erhalte sie seitdem. Ich reiche auch eine Klage gegen meinen Arbeitgeber ein, die ich gerade gewonnen habe. Mein Arbeitgeber wurde angeordnet, mich mit dem Rektorgehalt zurückzunehmen, bis ich entlassen wurde. Jetzt möchte mein Arbeitgeber, dass ich ihm das Arbeitslosengeld zurückzahle, das ich erhalten habe. Stimmt das, muss ich das Arbeitslosengeld zurückzahlen.
  • Ich kassiere seit Februar 2010 Arbeitslosengeld, mein Arbeitgeber hat Berufung gegen mich eingelegt und gewonnen. Wie lange muss ich meine Arbeitslosigkeit zurückzahlen?

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