Müssen beide Scheidungsparteien das endgültige Urteil unterschreiben, bevor es dem Richter vorgelegt wird?

2 Antworten


  • Nein, aber es macht keinen Unterschied, weil es in der Beziehung jemanden gibt, der es will und das Gesetz besagt, dass Sie eine Person nicht zwingen können, mit Ihnen zusammen zu sein, wenn sie es nicht will. Wenn also diejenigen, die nicht unterschreiben wollen, gibt es einen Zeitrahmen und wenn diese Person, die nicht unterschreibt, den Anwalt automatisch dem Richter gibt, und der Richter wird die automatische Scheidung bewilligen. Wem gefällt es oder nicht. Der Richter ist das Gesetz.
  • NEIN NEIN NEIN, wie viele Leute wissen einfach nicht, was sie lesen, Schauen Sie, ich sage es Ihnen noch einmal, lesen Sie die Scheidungspapiere sehr sorgfältig. Und du wirst einen Weg finden.

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