Roberta
Nicht, es sei denn, sie beanspruchen die Person bei einer gemeinsamen Rückkehr, wie z. Verheiratete Anmeldung kann nicht getrennt werden; beide Eltern können nach einer Scheidung nicht; die Eltern einer Person und diese Person kann es nicht. Auch wenn eine Person sich von einer anderen Person als abhängig beanspruchen lässt, weil sie mit der Person zusammenlebt und diese Person sich um sie kümmert, kann entweder diese Person sich selbst oder die Person, die sich um sie kümmert, beanspruchen, aber nicht beides.