Kathlyn
Wenn Sie eine Vereinbarung mit einem klaren Start- und Enddatum unterzeichnet und Ihre Rolle als „Praktikant“ definiert haben, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosigkeit. Wenn Sie sich arbeitslos melden, hat das Unternehmen das Recht, Ihren Anspruch anzufechten und gewinnt, weil Sie für einen bestimmten Zeitraum und nicht als "freiwilliger Mitarbeiter" eingestellt wurden.
Leland
Hoffentlich. Mein Praktikum endet in 2 Wochen. Ich habe einen Freund, der es gerade bekommen hat. Also ich denke, die Antwort ist ja.