Aus dem Internet heruntergeladene Musik kann auf eine leere Audio-CD gebrannt werden. Dabei sind eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, darunter das Format der Musikdateien, die verwendete Musikanwendung und ob die Dateien legal oder illegal heruntergeladen wurden.
Im Allgemeinen werden Dateien, die von Musik-Download-Websites wie i-Tunes oder Amazon gekauft wurden, in das MP3- oder MP4-Format komprimiert, das von herkömmlichen CD-Playern nicht immer gelesen werden kann CD wird. Idealerweise bevorzugen CD-Player Dateien im .wav-Format, was bedeutet, dass Musikdateien vor dem Brennen auf eine CD zuerst konvertiert werden müssen.
Die meisten Computer enthalten Standard-Musikplayer-Anwendungen, von denen die meisten über eine eingebaute CD-Brennfunktion verfügen. Beliebte sind Windows Media Player für PCs und i-Tunes für Macs. Beide Programme sollten über die Möglichkeit verfügen, eine Wiedergabeliste zu erstellen und dann diese Zusammenstellung von Dateien auf eine CD zu brennen.
Eine Anleitung zur Verwendung jedes einzelnen Programms finden Sie auf den Supportseiten der jeweiligen Software. Windows hat beispielsweise eine sehr praktische Support-Seite zum Brennen von CDs mit dem Media Player, auf die Sie über diesen Link
zugreifen können :
windows.microsoft.com/en-US/windows7/Burn-a-CD-or -DVD-in-Win Apple hat auch eine ähnliche Webseite mit
Anleitungen für i-Tunes-Benutzer entwickelt (
www.apple.com/itunes/how-to), die Anleitungen zum Erstellen einer Zusammenstellung für CDs, zum Konvertieren von Dateien in verschiedene Formate und vieles mehr bietet.
Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der verwendete Computer über ein CD-Lese- und Schreiblaufwerk verfügt und dass die richtigen CDs verwendet werden - idealerweise sollte man dafür Audio-Rohlinge kaufen. Auch CDs haben ein Limit, wie viel Musik auf sie heruntergeladen werden kann - in den meisten Fällen sind dies etwa 20 Songs oder so, abhängig von ihrer Länge und ihrem Speicherbedarf.
Ein Hinweis zur Warnung: Musik, die illegal aus dem Internet heruntergeladen wurde, verstößt in vielen Ländern gegen die Urheberrechtsgesetze und kann strafrechtlich verfolgt werden und sollte daher am besten vermieden werden.