Sie können die Vollmacht nur erhalten, wenn Sie von der Person selbst dazu berechtigt sind. Sie müssen jedoch beim Obersten Gerichtshof einen Ausschuss beantragen, der über finanzielle und rechtliche Angelegenheiten für jemanden entscheidet, der dazu geistig nicht in der Lage ist. Darüber hinaus müssten Sie durch ärztliche Atteste nachweisen, dass die Person tatsächlich geistig nicht fähig ist. Als Referenz siehe den Link unten:
www.cba.org