Eino
Es kommt darauf an... Hier sind die FL. Reg.-Nr. In Bezug auf Renten:
8) Für jede Woche, für die er oder sie von einem Arbeitgeber mit Basiszeitraum Leistungen aus einem Renten-, Renten- oder Rentenprogramm gemäß einem Gewerkschaftsvertrag oder entweder einem öffentlichen oder privaten Leistungsprogramm für Arbeitnehmer erhalten hat, außer :
(a) Für jede Woche, in der die Leistungen aus einem Ruhestands-, Renten- oder Rentenprogramm gemäß diesem Unterabschnitt geringer sind als die wöchentlichen Leistungen, die ansonsten gemäß diesem Kapitel fällig wären, hat er oder sie Anspruch auf in dieser Woche, falls anderweitig anspruchsberechtigt, Leistungen reduziert um den Betrag der Leistungen aus dem Ruhestands-, Renten- oder Rentenprogramm, anteilig auf eine Wochenbasis;
(b) Für jede Woche, in der eine Person Leistungen aus einem Ruhestands-, Renten- oder Rentenprogramm gemäß diesem Unterabschnitt bezogen hat, für das sie mindestens die Hälfte der Beiträge gezahlt hat, ist die Person Anspruch auf den Bezug von Leistungen für diese Woche, falls anderweitig berechtigt, gekürzt um die Hälfte des Betrags der Leistungen aus dem Alters-, Renten- oder Rentenprogramm, anteilig auf wöchentlicher Basis; oder
(c) Für jede Woche, in der er oder sie Leistungen aus einem Ruhestands-, Renten- oder Rentenprogramm gemäß dem US-amerikanischen Sozialversicherungsgesetz erhalten hat, für das er oder sie Beiträge gezahlt hat, dürfen die Leistungen nicht gekürzt werden, weil der Beitrag.
Für die Zwecke dieses Unterabschnitts gelten Leistungen aus dem US-amerikanischen Sozialversicherungsgesetz, ein Invalidenrentenprogramm oder jede andere ähnliche regelmäßige Zahlung auf der Grundlage der früheren Arbeit der Person als Ruhestandseinkommen, außer wie in Absatz (c) vorgesehen.