Das Folgende stammt aus den Florida-Statuten von 2008
(dh für 2009) , Titel 31 (Arbeit), Kapitel 443 (Arbeitslosigkeit), Abschnitt 036 ("Definitionen"), Absatz 16
(siehe Link am Ende dieser Antwort): „Erwerbseinkommen“
(zur Bestimmung des Anspruchs
und der Höhe von Arbeitslosengeld) bezeichnet das Bruttoentgelt aus Arbeit, freiberuflicher Tätigkeit oder selbständiger Tätigkeit. Der Begriff umfasst Provisionen,
Boni
(dh Abfindungen)
, Nachzahlungsprämien und der Barwert aller Vergütungen, die nicht in bar ausgezahlt wurden. . . Dies gilt auch für die meisten US-Bundesstaaten. Anders ausgedrückt wird eine Abfindung beim „Erwerbseinkommen“ nicht anders als das normale Entgelt betrachtet. Da die Abfindung in der Regel unmittelbar nach oder kurz nach Beendigung oder Pensionierung gezahlt wird, werden Ihr Anspruch und/oder Ihre Leistungen erst etwa eine Woche nach Zahlung Ihres letzten regulären Gehalts und/oder Ihres Abfindungsschecks gewährt (d. h., Sie können Sie erhalten einen Scheck jedoch erst, wenn Ihr letzter Scheck bezahlt und/oder auf Ihrem W2 amtlich vermerkt ist, damit das Arbeitsamt diesen überprüfen kann). Sie müssen alle Einkommensquellen melden, mit Ausnahme derjenigen, die von Ihrem Staat nicht als solche angesehen werden (d. h. dies umfasst hauptsächlich Sozialhilfe, Sozialleistungen,bestimmte Renten usw.); Die Unterlassung einer solchen Meldung wird in den meisten US-Bundesstaaten als Straftat angesehen. HINWEIS:
www.leg.state.fl.us