Delphia
Es hängt vom Arbeitgeber ab. Arbeitslosengeld kann aus folgenden Gründen verweigert werden: „jedes vorsätzliche, fahrlässige oder gleichgültige Verhalten am Arbeitsplatz oder außerhalb des Arbeitsplatzes (1), das eine schwerwiegende Verletzung der Verhaltensnormen anzeigt, die der Arbeitgeber vernünftigerweise von dem Arbeitnehmer erwarten darf Arbeitnehmer, oder (2) die einen wesentlichen Mangel an Besorgnis um die Beschäftigung nachweist."
Inhaftiert zu sein könnte sicherlich in diese Kategorie fallen.
Grünkohl
Wenn ich wegen Inhaftierung nie einen Antrag gestellt habe und jetzt frei bin, nach Arbeit zu suchen, aber keine Arbeit finden kann. Kann ich mich jetzt bewerben? Ich habe ein Jahr vom 07. Januar bis 08. Februar gearbeitet?