Kann jemand die Qualifikation des Auditors, das Pfandrecht des Auditors, den Status des Auditors und die Entfernung des Auditors erklären?

1 Antworten


  • Für die Ernennung zum Wirtschaftsprüfer einer Aktiengesellschaft und einer Personengesellschaft, die eine Tochtergesellschaft im Sinne des Wirtschaftsprüfers ist, ist eine Person nicht geeignet, es sei denn, sie ist ein Wirtschaftsprüfer im Sinne der Buchhalterverordnung. Wird eine Vergütung des Abschlussprüfers nicht gezahlt, stellt sich die Frage, ob ein Abschlussprüfer ein Pfandrecht an den Rechnungsbüchern ausüben kann oder nicht. Das heißt, ob ein Wirtschaftsprüfer sagen kann, dass er die Bücher nicht zurückgibt, bis sein Honorar bezahlt ist.

    Da der Abschlussprüfer von den Aktionären bestellt wird und den Aktionären seinen Bericht vorlegen muss, bindet der Abschlussprüfer die Mitglieder für die Zwecke des Abschlussprüfers. Der Wirtschaftsprüfer kann also der Bevollmächtigte der Gesellschafter im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung sein.

    Da der erste Abschlussprüfer von den Direktoren vor den satzungsmäßigen Versammlungen zur Prüfung des gesetzlichen Berichts ernannt wird, können diese Abschlussprüfer von den Anteilseignern vor der Jahreshauptversammlung nach Beschlussfassung der satzungsmäßigen Versammlung abberufen und ein anderer Abschlussprüfer bestellt werden. Abgesehen von dieser Abberufung kann der Abschlussprüfer von den Aktionären bis zur Hauptversammlung nicht abberufen werden.

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