Oda
Sie können einfach wieder heiraten, Flitterwochen sind beim zweiten Mal so viel besser...... Und ja, ein Appell kann geschrieben werden. Beide Parteien müssen jedoch zustimmen. Bei doppelter Gefährdung können sowohl das Gericht als auch der Angeklagte Berufung einlegen, wenn die Geschworenen eine falsche Anschuldigung erhoben haben.
Jessy
Wenn Sie sich in einem anderen Staat scheiden lassen, ist Ihre endgültige Scheidung so völlig ungerecht, dass dem betreffenden Ehemann 480,86 von einem Gehalt von 11.500 vor Steuern übrig bleiben. Wäre das Grund genug, um Berufung einzulegen?
Weston
Mein Mann und ich haben letztes Jahr die Scheidung eingereicht und uns wurde ein Datum gegeben, wann die Scheidung rechtskräftig sein würde. Mein Mann und ich waren am Vortag dort und wir haben beide abgesagt. Die Antwort wäre also ja. ABER wir waren uns beide einig
Salma
Ja, solange der Richter es bei der letzten Anhörung nicht unterschrieben hat, aber einen sehr guten begründeten Grund benötigt, um den Gerichten vorzuzeigen, dass die Scheidung aufgehoben wird