Wenn Sie weniger als 16 Stunden arbeiten
Wenn Sie weniger als 16 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie möglicherweise Einkommensbeihilfe oder Arbeitslosengeld beantragen. Wenn Sie jedoch einen Partner haben, der mit Ihnen zusammenlebt und mindestens 24 Stunden pro Woche arbeitet, können Sie diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Ihr Partner kann stattdessen möglicherweise eine Steuerermäßigung für Erwerbstätigkeiten beantragen (siehe Abschnitt „Steuervergünstigung für Erwerbstätigkeit“). Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Partner lesbisch, schwul oder heterosexuell ist und ob Sie verheiratet sind, in einer Lebenspartnerschaft leben oder einfach nur zusammenleben.
Von
www.adviceguide.org.uk