Kann ich trotz Kündigung noch Arbeitslosengeld erhalten?

5 Antworten


  • Nein, das können Sie nicht, weil Sie nicht gefeuert oder entlassen wurden. Das wäre gleichbedeutend mit Weggehen, und das ist höchstwahrscheinlich der Grund, warum Sie gezwungen sind, Ihrem Unternehmen keine Arbeitslosigkeit zu zahlen.
  • Wenn Sie sich auf eine Situation beziehen, in der Ihnen gesagt wurde, dass Sie entweder gefeuert oder gekündigt werden könnten, dann haben Sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf UI-Leistungen. In Kalifornien beispielsweise heißt es auf der Website von EDD ausdrücklich: Titel 22, Abschnitt 1256- 1(d) sieht vor: Ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz verlässt, wenn er vom Arbeitgeber aufgefordert wird, entweder zu kündigen oder entlassen zu werden, oder ein Arbeitnehmer, der kündigt, anstatt einer erzwungenen Beurlaubung zuzustimmen, hat den Arbeitsplatz nicht aus freien Stücken verlassen . Da der Arbeitnehmer in diesen Situationen nicht gekündigt hat, ist der Arbeitgeber der Umzugspartner bei der Trennung und der Arbeitnehmer wird unfreiwillig arbeitslos. Wenn ein Arbeitgeber einem Antragsteller erlaubt, zu kündigen, anstatt entlassen zu werden, wird die Option normalerweise gegeben, weil der Arbeitgeber will den Kläger nicht beeinträchtigen"s künftige Beschäftigungsmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern, indem er seine Kündigung als Entlassung meldet. Alle derartigen „Kündigungen“ sind dadurch gekennzeichnet, dass der Antragsteller keine Wahl hatte, ob er im Arbeitsverhältnis bleiben würde. Wenn er nicht gekündigt hätte, hätte ihn der Arbeitgeber entlassen. In solchen Fällen ist das Ausscheiden des Antragstellers unfreiwillig und wird als Entlassung behandelt.
  • Das wäre eine Entscheidung, die ein Arbeitsamt treffen müsste. Vereinbaren Sie einen Termin, erklären Sie den „Zwang“ und lassen Sie die Wahl für oder gegen Arbeitslosengeld von den richtigen Leuten treffen. Wenn Sie enge Kollegen haben, die Zwang nachweisen können, würde ich ein paar zu dem Termin mitnehmen, damit Sie nicht der einzige sind, der "Zwang" sagt. Viel Glück.
  • Du kannst es versuchen. Es gibt jedoch wahrscheinlich keinen Beweis dafür, dass Sie zum Rücktritt gezwungen wurden. Ihr Rücktritt wird also als freiwillig angesehen. Und wenn es so freiwillig erscheint, werden Sie möglicherweise abgelehnt. Aber du kannst es versuchen.  
  • Ich werde entlassen. Ich bin aufgrund meiner Jahre im Unternehmen und Alter im Rentenalter. Ich möchte in Rente gehen und möchte wissen, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, wenn ich in Rente gehe?

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