Sie können Ihre Verurteilung selbst auslöschen. Dazu müssen alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt und bei den Gerichten eingereicht werden. Ich empfehle Ihnen jedoch, sich bezüglich der Einzelheiten Ihres Falles mit einem Anwalt zu beraten. Wenn Sie beispielsweise Verstöße gegen die Bewährungsauflagen haben, können Sie auf Einwände des Staatsanwalts stoßen oder der Richter kann den Löschungsantrag vollständig ablehnen.
Hüten Sie sich vor den Betrügereien, die Ihnen einfach den Papierkram anbieten, den Sie sich kostenlos hätten besorgen können. Diese Website,
www.recordclearing.org, enthält Informationen darüber, wie Sie das Löschungsverfahren selbst durchführen oder einen Anwalt auswählen, der die Löschung für Sie durchführt. Viel Glück!