Kann ich meine Kinder beanspruchen, auch wenn sie nicht bei mir wohnen?

2 Antworten


  • Wenn die Kinder länger als sechs Monate bei Ihnen gelebt haben oder Sie mehr als die Hälfte ihres Lebensunterhalts geleistet haben, und/oder Ihre Ex-Frau, "wer ist der sorgeberechtigte Elternteil", ein Formular 8332 oder eine ähnliche Erklärung unterschreibt, dass sie dies nicht tun wird die Kinder in ihrer Steuererklärung geltend machen, dann können Sie sie geltend machen.
    Das ist, was mein Steuervorbereitungsbuch sagt, vielleicht mehr dazu, Sie können anrufen oder online auf die IRS-Website unter www.irs.gov gehen, um Fragen zu stellen.
  • Im Allgemeinen sollten Sie, wenn Sie Ihre Kinder unterstützen, an den Einkommensteuervorteilen teilhaben können, aber jeder Fall ist eine andere Sache. Sprechen Sie mit dem IRS-Büro in Ihrer Nähe. Es gibt Fälle, in denen 2 Personen eine andere auf Steuern beanspruchen können. unternehmensfinanzierung

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