Selina
Ja, eine Person, die im Laufe des Jahres gestorben ist, wird so behandelt, als hätte sie das ganze Jahr 2008 bei Ihnen gelebt, wenn Ihre Wohnung die gesamte Zeit, in der sie oder sie lebte, im Jahr 2008 die Wohnung der Person war. Außerdem muss die unterhaltsberechtigte Person die Anforderungen für einen Abhängigkeitstest erfüllen, um sich als zu qualifizieren Gut. Ich hoffe, das war hilfreich.
Erick
Mindestens bis zum Todeszeitpunkt und eventuell das ganze Jahr über sollten Sie Unterhaltsansprüche geltend machen können. Möglicherweise müssen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde vorlegen.