Das Pflegegeld, das Sie erhalten, spielt in dieser Situation keine Rolle; es basiert auf der Mobilitätszulage.
In der Kfz-Steuerbefreiung wird erwähnt, dass Personen mit Standard
Mobility PIP (50%) berechtigt sind. Dies ist so niedrig wie es geht. Wenn Sie also niedriger sind, können Sie keinen Anspruch geltend machen.
Um sicher zu gehen, würde ich jedoch empfehlen, die Hotline für Behinderte anzurufen08457 123 456
Es heißt, dass die Freistellungsbescheinigung direkt an Sie gesendet wird, wenn Sie berechtigt sind, also denke ich, dass dies in Ihrem Fall ausgeschlossen ist, aber es lohnt sich immer, dies zu überprüfen.
Was das blaue Abzeichen betrifft, so sollten Sie dafür berechtigt sein, aber Sie müssen sich bewerben und ich muss Ihnen sagen, das Formular ist sehr lang und kompliziert. Es lohnt sich aber auf jeden Fall.
Wenn Sie nun sagen, dass Sie Pflegegeld bekommen, meinen Sie damit, dass Sie Leistungen für die Pflege einer Person erhalten, oder erhält jemand anderes Leistungen für die Pflege von Ihnen? Der Grund, warum ich Sie bitte, ist, dass sie den Badge zwar möglicherweise in Ihrem Namen beantragen können, dieser jedoch ausschließlich im Auto verwendet werden darf.
Sie können hier online ein blaues Badge beantragen https://www.gov.uk/apply-blue-badge
Wenn Sie Fragen haben oder ein Formular direkt an Sie senden möchten, sind die Kontaktdaten wie folgt:
Blue Badge Support Service für
Erstanfragen Telefon (England): 0844 463 0213
Telefon (Schottland): 0844 463 0214
Telefon (Wales): 0844 463 0215