Kann das Einkommen meines neuen Mannes zur Berechnung des Kindesunterhalts verwendet werden?

4 Antworten


  • Tatsächlich kann es je nach Bundesland variieren.

    In den meisten Staaten werden die Einkommen beider Elternteile bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt, aber das gesamte Haushaltseinkommen kann in die Gleichung eingehen, da die Gerichte die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder berücksichtigen können. Ich habe unten einen Link bereitgestellt, damit Sie genauere Informationen für Ihren Bundesstaat abrufen können (Gesetze, Formeln jedes Bundesstaats und Überlegungen zur Bestimmung der Förderbeträge usw.).

    Andere Dinge, die die meisten Staaten ebenfalls berücksichtigen, sind: Vermögen beider Elternteile (Eigentum, Investitionen usw.), Krankheitskosten des Kindes, laufende und geplante Kinderbetreuungskosten, Kosten der laufenden Aktivitäten des Kindes, die Zeit, die das Kind verbringt mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, wie viele Kinder in jedem Haushalt leben und wie alt das Kind oder die Kinder sind.

    Hier ist dieser Link, um mehr über die Informationen und Berechnungsmethoden Ihres Bundeslandes zu erfahren: KINDERUNTERSTÜTZUNGSINFO NACH STAAT .

    Viel Glück.
  • Auch auf gerichtliche Anordnung müssen Sie Kindesunterhalt zahlen, und Sie sollten trotzdem zahlen wollen, um sicherzustellen, dass Ihr Kind die Dinge hat, die es braucht. Wenn Sie wiederverheiratet sind und Ihr neuer Ehemann ein Einkommen hat, sollten Sie zahlen, und wenn Sie Ihr Kind lieben, sollten Sie zahlen wollen. Wenn Sie Kindergeld zahlen, "geben" Sie einem Ex-Ehepartner kein Geld, wie viele Leute glauben. Das Geld, das Sie für den Kindesunterhalt zahlen, den Sie dem Ex geben, dient dazu, dass er oder sie für Ihr Kind sorgen kann, was für Sie oberste Priorität haben sollte!
  • Nein, Gerichte können Sie zwingen, einen Job zu bekommen. Seien Sie vorsichtig bei der Einkommensteuererklärung. Wenn Sie gemeinsam einen Antrag stellen und Sie mit den Unterhaltszahlungen im Rückstand sind, werden sie es annehmen und sich nicht darum kümmern, dass ein Teil davon Ihrem neuen Ehemann gehört.
  • Ja, kann es. Sie können ihn vor Gericht verklagen, wenn er einen höheren Lohn bezieht und einen höheren Betrag verlangen.

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