Ich habe mich vor fünf Wochen arbeitslos gemeldet und es hieß, es gebe ein aktives Problem. Ich habe heute nachgesehen und es wurde gesagt, dass es jetzt kein aktives Problem gibt. Bedeutet das, dass ich anfangen soll, mein Arbeitslosengeld zu beziehen?

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  • Sie sollten in der Lage sein, die Arbeitsvermittlungskommission anzurufen und den Status Ihres Antrags zu erfahren. Wenn Sie die Einkommensanforderung erfüllt haben und Sie sich fünf Wochen lang nicht gemeldet haben, stimmte etwas nicht. Wenn der Arbeitgeber dies bestritten hätte, hätte er dies möglicherweise lösen müssen. In der Regel wird dies durch ein Drei-Wege-Gespräch zwischen Ihnen, dem Arbeitgeber, und dem Stellvertreter der Arbeitskommission gelöst, der nach jedem von Ihnen über Ihre Beschwerden entscheidet. Wenn Sie Ihren Scheck erhalten, sollten Sie ihn für drei Wochen bezahlen, wenn Sie sich qualifiziert haben und nicht für etwas bestraft wurden. Wenn der Anspruch angefochten wurde, hätten sie sich bereits mit Ihnen in Verbindung setzen müssen. Rufen Sie noch heute bei der Arbeitsvermittlungskommission an und erkundigen Sie sich, warum dies nicht geschehen ist.

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