Ich habe mein Arbeitslosengeld von NJ aufgebraucht. Muss ich für eine Verlängerung anrufen oder wird es automatisch?

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  • Es hängt davon ab, welches der Arbeitslosengeld Sie ausgeschöpft haben. Wenn Sie die ursprünglichen 26 Wochen Arbeitslosengeld ausgeschöpft haben, können Sie die Notarbeitslosenentschädigung erhalten, die letztes Jahr von der Bundesregierung beschlossen wurde. Nach der 26-wöchigen Arbeitslosigkeit steht Tier 1 EUC zur Verfügung, muss jedoch vor dem 19. Dezember 2009 in Kraft treten, um die Leistungen zu erhalten. Sie müssen nicht anrufen, um herauszufinden, ob Sie sich für Tier 1 EUC qualifizieren oder nicht. Die Arbeitslosen in New Jersey sollten Ihnen innerhalb von 10 Tagen nach Ausschöpfung Ihrer Leistungen mitteilen, ob Sie Anspruch haben. Wenn Sie dies tun, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich und Ihre Arbeitslosigkeit wird fortgesetzt.

    Wenn Sie sich auf Stufe 1 EUC befinden und diese erschöpft haben, gibt es Stufe 2 der EUC, die zusätzliche 13 Wochen Arbeitslosigkeit bedeutet. Wie Tier 1 werden Sie von den Arbeitslosen in NJ benachrichtigt und erhalten, wenn Sie sich qualifizieren, weiterhin Arbeitslosengeld.

    Wenn sowohl Tier 1 als auch Tier 2 EUC erschöpft sind, kann NJ sogenannte Extended Benefits oder EB zur Verfügung stellen. Dies ist eine staatliche/bundesstaatliche Arbeitslosigkeitslebenslinie, die aus 13/20 Wochen Arbeitslosigkeit besteht. Im Gegensatz zur früheren Arbeitslosigkeit müssen Sie, um weiterhin Anspruch auf EB zu haben, einen Nachweis der Arbeitssuche vorlegen (ähnlich wie an den Tagen, an denen die Menschen zum Arbeitslosengeld gehen mussten, um sich für das Arbeitslosengeld zu melden). Auch hier müssen Sie nicht anrufen, die Arbeitslosenkassen in NJ sollten Sie innerhalb von 10 Tagen nach Erschöpfung der Leistungen informieren, ob Sie für EB qualifizieren oder nicht.

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