Zuerst wünsche ich Ihnen hier eine schnelle Genesung, da mein Handgelenk gerade fusioniert wurde, als die DRs in den 80er Jahren zum ersten Mal den Karpaltunnel entdeckten, und meins war weit über DRs hinaus, die dafür jemals gesehen wurden. Es sei denn, Sie haben persönlich eine kurzfristige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, können Sie hier wenig tun. Was die sozialversicherungsrechtliche Behinderung angeht, mussten Sie entweder ein Jahr arbeitsunfähig sein oder DRs sagen, dass Sie aus diesem Grund für mehr als ein Jahr nicht mehr zur Arbeit zurückkehren können haben Sie etwas aufgelaufene Urlaubszeit, die Sie hier nutzen können. Viel Glück
Ich weiß, dass es eine gewisse Zeit gibt, Sie müssen behindert sein, bevor Sie eine Invaliditätsversicherung beantragen können. Schauen Sie auf ihrer Website nach, um zu sehen, ob Sie für einen ausreichend langen Zeitraum deaktiviert sind oder nicht.
Ich denke, Sie müssen entweder für 2 Wochen oder 2 Monate behindert sein. Ich schätze diese Zeiten nur, aber ich denke, es sind 2 Wochen.