Haben Sie während des Mutterschaftsurlaubs auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld für das zweite Kind, wenn Sie erneut schwanger werden?

2 Antworten


  • Es hängt wirklich alles davon ab, für welches Unternehmen Sie arbeiten und wie lange Sie schon dort sind. Wenn Sie derzeit unbezahlten Urlaub nehmen und den Urlaub wegen eines zweiten Kindes verlängern möchten, muss der Arbeitgeber diesen Mutterschaftsurlaub nicht bezahlen. Einige Arbeitgeber entscheiden sich jedoch in einigen Fällen dafür, einige Zahlungen zu leisten, alles hängt von ihren Richtlinien ab. Am besten fragen Sie Ihren Arbeitgeber und wenn Sie mit seiner Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die IEU wenden, um Ihre Situation zu besprechen und Ihre Rechte zu erfahren.

    Bedenken Sie auch, dass Sie, wenn Sie sich für eine Verlängerung Ihres Mutterschaftsurlaubs entscheiden und zwischen den Perioden nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren, möglicherweise nicht mehr an den gleichen Arbeitsplatz wie zuvor zurückkehren. Auch dies hängt ganz von den Unternehmensrichtlinien ab, aber Sie sollten sich darüber informieren.
  • Während des Mutterschaftsurlaubs. Wenn Sie erneut schwanger werden, haben Sie auch Anspruch auf das zweite Kind

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