Marlene
Auf den abgehobenen Betrag müssen Sie eine Bundeseinkommensteuer zuzüglich einer Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. (Für mich waren dies 20% für ersteres und 10% für die Strafe, insgesamt also 30% des abgehobenen Betrags.) Ihr 401(k)-Berater kann Sie durch den Prozess führen. Es tut weh, 30% zu verlieren, aber in einigen Fällen ist es eindeutig die beste Option. Sie sollten auch beginnen, mit Ihren Kreditkartenunternehmen zu kommunizieren, um zu sehen, ob Sie einen niedrigeren Tarif oder bessere Bedingungen (niedrigere Zahlung) aushandeln können. Viel Glück für Sie und Ihre Frau.
Sieger
Es ist möglich, Geld gegen Ihren 401(k) zu leihen. Sie können auch Geld für bestimmte qualifizierte Notfälle abheben, aber es sei denn, es handelt sich um einen Roth 401(k) müssen Sie zum Zeitpunkt der Abhebung auch Steuern zahlen.