Paula
Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch. Ein Baby zu bekommen ist eine große Verantwortung. Der IRS erkennt diese Tatsache an, indem er Steuererleichterungen für Eltern gewährt. Die erste ist eine zusätzliche Befreiung für die Familie. Steuerbefreiungen verringern in der Regel die Steuerpflicht des Steuerpflichtigen, indem sie das ausgewiesene steuerpflichtige Einkommen verringern. Weitere Steuerhilfen sind die Gutschrift für Kinder- und Pflegebedürftigkeit, die erhöhte Erwerbseinkommensgutschrift (EIC) und unter anderem die Kindersteuergutschrift (1.000 US-Dollar bis 2010 nach der Gesetzgebung des Kongresses). Denken Sie daran, dass der EIC eine erstattungsfähige Gutschrift ist, was bedeutet, dass auch wenn Ihre Steuern null sind, eine Rückerstattung erfolgen kann. Wenn der Kinderabsetzbetrag null beträgt, gibt es außerdem den erstattungsfähigen „zusätzlichen Kinderabsetzbetrag“. Wenn Sie ein Kind adoptiert haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich die Aufwendungen, die in den Vorjahren entstanden sind, anrechnen lassen, bevor die Adoption rechtskräftig wurde. Jedoch,es gibt keine rückwirkenden Anrechnungen oder Abzüge für ein in einem bestimmten Jahr geborenes Baby im Vorjahr. Nochmals herzlichen Glückwunsch und viel Glück!!