Lorna
Ich denke schon, denn wenn Sie verheiratet sind, haben Sie Anspruch auf einen Teil seiner Sozialversicherungsleistungen, falls vorhanden, aber es wird eine Anpassung Ihres Schecks vorgenommen, der je nach den Umständen mehr oder weniger oder eingestellt wird. ...das Beste für dich
Magdalena
Ja tut es. Ich kenne ein paar Leute, die Sie verheiratet wären, aber zusammenleben würden, weil sie nicht wollen, dass ihre Leistungen gekürzt werden.
Nathan
Soweit mir bekannt ist, werden Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit durch die Heirat nicht berührt. Die Sozialversicherungsleistungen für einen Witwer werden jedoch bei einer Wiederverheiratung eingestellt.
Links für weitere Informationen:
www.disabilitysecrets.com
disabilityblogger.blogspot.com
socialsecurityhop.com
ssa.gov